Privatpraxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie ▪ Esther Radde ▪ Pädagogik M.A.▪ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Friedrichstr. 20 ▪ 24534 Neumünster ▪  Tel. 04321 – 555 1969 ▪ info@praxis-radde.de

Leistungen und Kosten

Verhaltenstherapie

 

Die Auswahl der Therapieform entscheidet sich nach fachlicher Einschätzung sowie nach Ausprägung des psychischen Krankheitsbildes und der auszugehenden Prognose, Therapiemotivation und Veränderungsbereitschaft.

Es wird unter anderem in Kurzzeittherapien, Langzeittherapien, Akutbehandlungen und/oder Gruppenpsychotherapie unterschieden. Es sind auch Kombinationsbehandlungen möglich.

Grundsätzlich gilt:

Therapiesitzungen finden wöchentlich zu einem festen Termin statt (auch vormittags!). Typischerweise auch innerhalb der Ferien. Die Bezugspersonensitzungen finden ca. alle 4-8 Wochen statt bzw. nach Bedarf.

Kosten

Eine Privatpraxis darf mit allen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen abrechnen. Darüber hinaus steht es Dir/Ihnen auch frei, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen. Die Übernahme der Kosten der Beihilfestellen und  der privaten Krankenkassen weichen voneinander ab.

*der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Erstattungsfähigkeit ergibt sich aus den Tarifbedingungen.

Abrechnung

Die Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung wird ein Behandlungsvertrag sowie eine gesonderte Honorarvereinbarung geschlossen (1. Termin). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Innerhalb von 2 Wochen muss die Rechnung ohne Abzüge beglichen werden.

Es wird grundsätzlich für eine Psychotherapie mit dem 3,1-fachen Steigerungssatz (ohne Begründung) abgerechnet. In manchen Fällen (erhöhter Aufwand, komplexe Problematiken, Komplikationen, Therapiestunden mit Überlängen etc.) kann der Satz laut GOP bis auf den Faktor 3,5 gesteigert werden. Möglicherweise wird ein erhöhter Steigerungssatz nicht in voller Höhe von den Privaten Krankenkassen erstattet. Daher ist mit einer Eigenbeteiligung zu rechnen. Bei kurzfristiger Terminabsage wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% berechnet.


ACHTUNG: Seit dem 01.07.2024 bestehen neue Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Verband der Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen von Bund und Länder (ausgenommen Hamburg und Schleswig-Holstein). 

weitere Leistungen

Gutachten im Sozialrecht nach §35a SGB VIII

Vorliegen einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfemaßnahmen.

Im Rahmen der Gutachtererstellung werden standardisierte psychodiagnostische Testverfahren angewendet. In Abhängigkeit zur Fragestellung erfolgt eine Exploration zur Problematik oder Symptomatik (Anamnese, systemische Verhaltensbeobachtungen etc.).

Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich individuell nach zeitlichem Aufwand anhand der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) oder gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Gutachterliche Tätigkeiten sind KEINE Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen!

Leistungsdiagnostik

Besondere Begabungen und intellektuelle Potenziale oder ggf. auch verminderte Leistungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können hiermit umfassend erkannt werden. Mögliche Problematiken, die die Umsetzung einer bestimmten (hohen oder niedrigen) kognitiven Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, können somit bearbeitet und im Idealfall hinreichend verändert werden.

  • eingesetztes Intelligenzverfahren: „WISC-V“ für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe 6;0 – 16;11 Jahre

Die Leistungsdiagnostik betrifft ebenso die Diagnostik von Lese- und Rechtschreibstörungen oder Dyskalkulie.

Mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten psychodiagnostischen Testverfahren, wird die Leistungsdiagnostik durchgeführt. Hierzu wird ein umfassender Befundbericht erstellt.

Leistungsdiagnostik ist KEINE Leistung der Krankenkassen. Die Kosten eines Befundberichts ergeben sich individuell nach zeitlichem Aufwand anhand der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Fallberatung

Konkretisierung über Therapie- und Behandlungsform bei unklarer diagnostischer Einschätzung in einem Einzelfall.

Fallberatung ist KEINE Leistung der Krankenkassen. Es erfordert eine vorherige Kostenvereinbarung.

Beratung & Coaching (privater und/oder beruflicher Bereich)

Die Gespräche zielen auf die Erweiterung von Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten ab. Der Fokus liegt auf der Ressourcenaktivierung mit Hilfe eines lösungsorientierten Ansatzes zur Entwicklung oder Wiederherstellung eines angemessenen Funktionsniveaus.

Beratung & Coaching ist KEINE Leistung der Krankenkassen. Es erfordert eine vorherige Kostenvereinbarung.