Leistungen und Kosten
Allgemeine Informationen
Eine Privatpraxis darf mit allen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen abrechnen. Darüber hinaus steht es Dir/Ihnen auch frei, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen. Die Übernahme der Kosten der Beihilfestellen und der privaten Krankenkassen weichen voneinander ab.
*der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Erstattungsfähigkeit ergibt sich aus den Tarifbedingungen der Versicherungsnehmer.
Abrechnung
Die Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
- Bitte beachten!
Psychotherapeutische Leistungen werden grundsätzlich nach der aktuellen Gebührenordnung (GOP) abgerechnet.
Seit dem 01.07.2024 gilt die novellierte GOP, nach der in der Regel der 2,3-fache Satz berechnet wird. Gleichzeitig ist weiterhin die Abrechnung nach der originären GOP möglich, hier beträgt der Standard-Satz 3,1-fach. In besonderen Fällen, z. B. bei erhöhtem Aufwand, komplexen Problemen oder längeren Therapiestunden, kann der Satz bis auf 3,5-fachgesteigert werden.
Bitte beachten Sie: Private Krankenkassen erstatten unter Umständen nicht den vollen erhöhten Satz, sodass eine Eigenbeteiligung möglich ist.
Bei kurzfristiger Terminabsage wird ein Ausfallhonorar von 80 % berechnet.
Diagnostik
Aufmerksamkeit, Konzentration und Exekutivfunktionen
- ADHS Diagnostik
Schulleistungsdiagnostik
- Lese- und Rechtschreibstörung
- Dyskalkulie
Intelligenzdiagnostik/kognitive Fähigkeiten mittels
- WISC – V
- CFT 20 R
Mit Hilfe von wissenschaftlich- anerkannten psychodiagnostischen Testverfahren, wird die Leistungsdiagnostik durchgeführt. Hierzu wird ein umfassender Befundbericht erstellt.
Leistungsdiagnostik ist KEINE Leistung der Krankenkassen. Die Kosten eines Befundberichts ergeben sich individuell nach zeitlichem Aufwand anhand der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Gutachten im Sozialrecht nach §35a SGB VIII
Vorliegen einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfemaßnahmen.
Im Rahmen der Gutachtererstellung werden standardisierte psychodiagnostische Testverfahren angewendet. In Abhängigkeit zur Fragestellung erfolgt eine Exploration zur Problematik oder Symptomatik (Anamnese, systemische Verhaltensbeobachtungen etc.).
Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich individuell nach zeitlichem Aufwand anhand der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) oder gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Gutachterliche Tätigkeiten sind KEINE Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen!

Fallberatung
Konkretisierung über Therapie- und Behandlungsform bei unklarer diagnostischer Einschätzung in einem Einzelfall.
Fallberatung ist KEINE Leistung der Krankenkassen. Es erfordert eine vorherige Kostenvereinbarung.
Beratung & Coaching (privater und/oder beruflicher Bereich)

Die Gespräche zielen auf die Erweiterung von Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten ab. Der Fokus liegt auf der Ressourcenaktivierung mit Hilfe eines lösungsorientierten Ansatzes zur Entwicklung oder Wiederherstellung eines angemessenen Funktionsniveaus.
Beratung & Coaching ist KEINE Leistung der Krankenkassen. Es erfordert eine vorherige Kostenvereinbarung.